Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag der Flamingo Grundbesitz GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 259 IN 1003/24

Dortmund, 5. März 2025 – Das Amtsgericht Dortmund hat den Insolvenzantrag der Flamingo Grundbesitz GmbH (HRB 8979, AG Hamm) mangels Masse abgewiesen.

Die Münsterstraße 5, 59065 Hamm ansässige Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Karl-Heinz Wolf, hatte am 4. Juni 2024 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Da das Unternehmen jedoch nicht über genügend verwertbares Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten verfügt, wurde das Insolvenzverfahren nicht eröffnet.

Folgen der Entscheidung:

  • Kein Insolvenzverfahren: Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen.
  • Mögliche Löschung der GmbH: Das Unternehmen könnte nun aus dem Handelsregister entfernt werden.
  • Kein Insolvenzverwalter: Es erfolgt keine offizielle Abwicklung der Gesellschaft.

Einsichtnahme & Rechtsmittel:

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund eingesehen werden.

Betroffene können innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Dortmund, Kaiserstraße 34, 44135 Dortmund einlegen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzantrag der Advanced Applied Concept Engineering GmbH mangels Masse abgewiesen

Next Post

Kanadier kämpfen mit Patriotismus gegen Trumps Strafzölle