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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der AWP Energie GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Ingolstadt, den 5. März 2025 – Das Amtsgericht Ingolstadt – Insolvenzgericht hat im Verfahren über den Antrag der AWP Energie GmbH, mit Sitz in Manching, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Alfred Wittmann, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 4544 eingetragen.

Mit Wirkung zum 5. März 2025, 17:00 Uhr, wurden gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens getroffen, um einer möglichen nachteiligen Veränderung der finanziellen Lage entgegenzuwirken.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba aus Ingolstadt bestellt. Seine Kanzlei ist in der Manchinger Straße 132 ansässig und unter den Telefonnummern +49(841)3704448 sowie Telefax +49(841)3704451 erreichbar.

Des Weiteren wurde gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam sind. Diese Einschränkung erstreckt sich auch auf die Einziehung offener Außenstände, wodurch sichergestellt werden soll, dass die vorhandenen Vermögenswerte ordnungsgemäß verwaltet und geschützt bleiben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Protokollerklärung bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ingolstadt, Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt, einzulegen.

Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine einfache E-Mail genügt nicht; vielmehr ist eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine sichere Übermittlung erforderlich.

Das Insolvenzverfahren der AWP Energie GmbH wird nun unter dem Aktenzeichen IN 97/25 weitergeführt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

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