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Gold & Gold GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 65/25

Aalen, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Aalen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gold & Gold GmbH abgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Eugen-Hafner-Straße 6, 73431 Aalen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 742903, wurde von den Geschäftsführern Alexander Gold und Melanie Gold vertreten.

Die Abweisung des Antrags erfolgte mangels Masse, da die finanziellen Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Folgen der Entscheidung

Die Ablehnung eines Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass keine ausreichenden Vermögenswerte zur Verfügung stehen, um ein geordnetes Insolvenzverfahren durchzuführen. Gläubiger können ihre Forderungen daher nicht über ein Insolvenzverfahren geltend machen. In vielen Fällen führt ein solcher Beschluss zur Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister.

Rechtsmittel und weitere Schritte

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Aalen, Stuttgarter Straße 9, 73430 Aalen, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung beziehungsweise mit deren öffentlicher Bekanntmachung.

Gläubiger und Geschäftspartner der Gold & Gold GmbH sollten sich darauf einstellen, dass keine Insolvenzmasse zur Befriedigung ihrer Forderungen vorhanden ist.

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