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BRANDIR Investitions GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 405 IN 2316/24

Leipzig, 3. März 2025 – Das Amtsgericht Leipzig hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BRANDIR Investitions GmbH, mit Sitz in der Schorlemmerstraße 2, 04155 Leipzig, abgewiesen.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 35961, wurde durch die Geschäftsführer Jan Treu und Volker Neumann vertreten. Die Abweisung erfolgte mangels Masse, da die finanziellen Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.

Folgen der Entscheidung

Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass keine Insolvenzmasse vorhanden ist, aus der eine geordnete Abwicklung oder Gläubigerbefriedigung erfolgen könnte. In der Regel führt eine solche Entscheidung zur Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine weiteren Vermögenswerte auftauchen oder ein Gläubiger die Verfahrenskosten übernimmt.

Einsicht in den Beschluss und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig eingesehen werden.

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung beziehungsweise mit deren öffentlicher Bekanntmachung.

Gläubiger und Geschäftspartner der BRANDIR Investitions GmbH müssen sich darauf einstellen, dass eine Begleichung offener Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht mehr erfolgen wird.

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