Aktenzeichen: 6 IN 38/25
Das Amtsgericht Gießen hat am 3. März 2025 einen weiteren Beschluss im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Roth + Söhnel Baumaschinen GmbH erlassen.
Details des Verfahrens:
- Unternehmen: Roth + Söhnel Baumaschinen GmbH
- Sitz: Kurt-Schumacher-Straße 47, 35418 Buseck
- Registergericht: Amtsgericht Gießen, HRB 1461
- Vertreten durch:
- Margit Söhnel (Gesellschafterin)
- Birgit Wiecha, Wächtersbacher Weg 28, 63619 Bad Orb
Erweiterung der Befugnisse:
Zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung, die bereits am 25. Februar 2025 um 14:30 Uhr angeordnet wurde, wurde der vorläufigen Insolvenzverwalterin eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.
Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Beschwerdeeinreichung:
Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung. Beschwerden müssen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts eingereicht werden.
Hinweis: Wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, kann die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Amtsgericht Gießen, 03.03.2025