Aktenzeichen: 67b IN 44/25
Das Amtsgericht Hamburg hat am 28. Februar 2025 um 13:04 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Grupo Cultural Recreativo E Folclorico Portugues Em Harburg e.V. angeordnet. Der unter der Registernummer VR 9512 beim Amtsgericht Hamburg eingetragene Verein, der unter dem Namen Portugiesischer Bildungs- und Folkloreverein bekannt ist, hat seinen Sitz in der Gottschalkring 1, 21073 Hamburg. Die gesetzliche Vertretung erfolgt durch Jerónimo Joao Saleiro Barrinho und Paulo Rodrigo Carvalho Almeida.
Einschränkungen und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert mit Kanzleisitz am Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen des Vereins zu sichern und die finanzielle Lage zu analysieren.
Die wesentlichen Maßnahmen des Beschlusses umfassen:
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Der Verein darf über sein Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Zahlungsverbote für Drittschuldner: Personen oder Unternehmen, die noch Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein haben, dürfen keine Zahlungen mehr direkt an ihn leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden gestoppt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen.
Ausblick auf das Insolvenzverfahren
Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll verhindern, dass sich die wirtschaftliche Lage des Vereins weiter verschlechtert, während geprüft wird, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Für Mitglieder, Förderer und Gläubiger des Vereins bedeutet dies eine ungewisse Zukunft.
In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Vereins möglich ist oder ob die Insolvenz das endgültige Aus für den Portugiesischen Kulturverein in Harburg bedeutet.