Aktenzeichen: 501 IN 121/24
Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 27. Februar 2025 den Antrag der EWO Top HoldCo GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Damit bleibt dem Unternehmen, das unter der Handelsregisternummer HRB 76672 beim Amtsgericht Düsseldorf geführt wird und seinen Sitz in der Kaistraße 8a, 40221 Düsseldorf, hat, der letzte mögliche Rettungsweg versperrt. Geschäftsführer Eric Even hatte bereits am 21. Juni 2024 den Antrag auf Insolvenz gestellt, doch die vorhandenen Vermögenswerte reichen nicht einmal aus, um die Verfahrenskosten zu decken – eine Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Folgen der Abweisung mangels Masse
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass keine geordnete Abwicklung durch einen Insolvenzverwalter stattfinden wird. Stattdessen bleibt die Gesellschaft faktisch handlungsunfähig. In der Regel führt eine solche Abweisung zur Auflösung des Unternehmens, sofern keine anderweitigen Maßnahmen getroffen werden. Gläubiger gehen in diesen Fällen oft leer aus, da keine Insolvenzmasse vorhanden ist, aus der offene Forderungen bedient werden könnten.
Mit der Abweisung des Antrags dürfte sich das Schicksal der EWO Top HoldCo GmbH endgültig besiegeln. Ob es für Gläubiger oder Geschäftspartner noch Möglichkeiten gibt, ihre Ansprüche auf anderem Wege geltend zu machen, bleibt offen.