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Strabit Straßen- und Bitumenbau GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Landshut hat am 21. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Strabit Straßen- und Bitumenbau GmbH & Co. KG angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Wörth, Siemensstraße 10, ist unter der Handelsregisternummer HRA 6316 beim Amtsgericht Landshut eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Saponjic ernannt.

Kontakt:

Angeordnete Maßnahmen

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
  • Außenstände der Schuldnerin dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
  • Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt oder eingestellt.
  • Der Insolvenzverwalter ist befugt, die Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in die Unternehmensunterlagen zu nehmen.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Die angeordnete Insolvenzverwaltung soll sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen des Unternehmensvermögens erfolgen und eine mögliche Sanierung oder Abwicklung geordnet durchgeführt wird. Gläubiger, Kunden und Geschäftspartner sollten sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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