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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Communikom Wiesbaden GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 508/24

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 4. Februar 2025 um 13:07 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Communikom Wiesbaden GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden, Abraham-Lincoln-Straße 24, wird durch die Geschäftsführer Ronny Berger, Kevin Krug und Malick Eisenblätter vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Bernhard Laubach von BGP Insolvenzverwalter bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern.

Angeordnete Maßnahmen:

  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Einziehungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen.
  • Zahlungsanweisung für Drittschuldner: Gläubiger der Schuldnerin dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  • Zwangsvollstreckungsstopp: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Rechtsmittel:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden.

Diese Entscheidung ist ein bedeutender Schritt im Insolvenzverfahren. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die weitere Entwicklung mit besonderem Interesse verfolgen.

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