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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die AB Immomanagement GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70a IN 316/24

Das Amtsgericht Köln hat am 3. Februar 2025 um 13:42 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der AB Immomanagement GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Köln, Türnicher Str. 3, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99495 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Omidreza Ahmadibozorg vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Magnus Wagner aus Köln bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie eine mögliche Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern.

Angeordnete Maßnahmen:

  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Zahlungsanweisung für Drittschuldner: Gläubiger der Schuldnerin dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  • Einziehungsbefugnis: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zwangsvollstreckungsstopp: Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, mit Ausnahme von Maßnahmen gegen unbewegliche Vermögenswerte. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt.

Mit dieser Entscheidung wurde ein bedeutender Schritt im Insolvenzverfahren vollzogen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordneten Abwicklung bevorsteht. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die weitere Entwicklung mit großem Interesse verfolgen.

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