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Vorläufige Insolvenzverwaltung für W&S Polymer-Solution GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der W&S Polymer-Solution GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist die Sicherung des Unternehmensvermögens und die Vorbereitung einer möglichen Sanierung oder Liquidation.

Hintergrund und Geschäftsfeld der W&S Polymer-Solution GmbH

Die W&S Polymer-Solution GmbH, mit Sitz in der Weststraße 42, 06126 Halle (Saale), ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 27966 eingetragen. Das Unternehmen wird von Christoph Gregor Sosnowski, wohnhaft in der Damaschkestr. 1038/2, 06110 Halle (Saale), als Geschäftsführer geleitet. Die GmbH ist im Bereich der Kunststoffverarbeitung und Polymer-Lösungen tätig und beliefert sowohl nationale als auch internationale Kunden.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Dipl.-Kfm. Christian Beck eingesetzt, ein erfahrener Fachmann für Insolvenzverfahren mit Sitz in der Kanzlei Hansering 1, 06108 Halle (Saale). Herr Beck ist telefonisch unter 0345/21222400 oder per E-Mail unter beck@beck-inso.de erreichbar. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zu prüfen.

Anordnungen des Gerichts

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat mehrere Maßnahmen erlassen, um eine geordnete vorläufige Verwaltung zu gewährleisten:

  1. Zustimmungsvorbehalt:
    Verfügungen der W&S Polymer-Solution GmbH über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen.
  2. Einziehungsbefugnis:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    Den Schuldnern der W&S Polymer-Solution GmbH wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
  4. Einschränkung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände.

Ziel der vorläufigen Verwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat mehrere Kernaufgaben:

  • Sicherung der Insolvenzmasse: Der Insolvenzverwalter wird alle Vermögenswerte des Unternehmens dokumentieren und sicherstellen, dass diese nicht unkontrolliert veräußert oder abgezogen werden.
  • Prüfung der Wirtschaftlichkeit: Es wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.
  • Schutz der Gläubiger: Durch die Maßnahmen des Gerichts sollen die Rechte der Gläubiger gewahrt und eine gerechte Verteilung der Insolvenzmasse ermöglicht werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragstellerin sowie andere Beteiligte können gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale), eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit dessen öffentlicher Bekanntmachung.

Ausblick

Die nächsten Schritte im Verfahren werden entscheidend für die Zukunft der W&S Polymer-Solution GmbH sein. Der Bericht des vorläufigen Insolvenzverwalters wird klären, ob eine Restrukturierung des Unternehmens möglich ist oder ob die Gesellschaft liquidiert werden muss. Die Gläubiger dürfen auf transparente und geregelte Abläufe hoffen.

Amtsgericht Halle (Saale), 10. Januar 2025

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