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Änderung des Beschlusses im Insolvenzantragsverfahren der Witte Barskamp Verwaltungs GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 47 IN 65/24

Das Amtsgericht Lüneburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Witte Barskamp Verwaltungs GmbH, ansässig Horndorfer Weg 26-28, 21354 Bleckede, am 27. Dezember 2024 den Beschluss vom 6. Dezember 2024 wie folgt geändert:

Aufhebung des Zustimmungserfordernisses:
Das unter Ziffer 3 des ursprünglichen Beschlusses angeordnete Zustimmungserfordernis wurde aufgehoben. Somit sind Verfügungen der Schuldnerin nicht mehr von einer vorherigen Zustimmung abhängig.

Aufhebung der Vorlage eines Insolvenzplans:
Ebenfalls aufgehoben wurde Ziffer 4 des ursprünglichen Beschlusses, der die Vorlage eines Insolvenzplans innerhalb von drei Monaten vorgeschrieben hatte.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter der Nummer HRB 201183 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Jens Düffert, wohnhaft in Bardowick, vertreten.

Bedeutung der Änderungen

Die Aufhebung des Zustimmungserfordernisses und die Rücknahme der Verpflichtung zur Vorlage eines Insolvenzplans deuten darauf hin, dass die gerichtlichen Maßnahmen zur Verwaltung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin neu bewertet wurden. Die Änderungen könnten darauf hinweisen, dass entweder Fortschritte im Verfahren erzielt wurden oder andere Umstände eine Anpassung der gerichtlichen Anordnungen notwendig machten.

Zusammenfassung

Mit der Änderung des Beschlusses wurde der Handlungsrahmen für die Witte Barskamp Verwaltungs GmbH neu definiert. Die Entscheidung hebt zentrale Vorgaben des ursprünglichen Beschlusses auf und lässt den weiteren Verlauf des Verfahrens offen. Weitere Details können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lüneburg eingesehen werden.

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