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Vorläufige Insolvenzverwaltung für d.i.i. 41. Wohnen A GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 531/24 – Amtsgericht Wiesbaden

Am 22. November 2024, um 09:40 Uhr, hat das Amtsgericht Wiesbaden im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung des Vermögens der d.i.i. 41. Wohnen A GmbH, mit Sitz in der Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 254286 eingetragen und wird von Dirk Willi Mennewisch aus Hamburg als Geschäftsführer vertreten.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Thomas Rittmeister aus der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte bestellt. Seine Kanzlei hat ihren Sitz in der Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 069 203476-0 oder per E-Mail unter frankfurt@reimer-rae.de.

Verfügungsbeschränkungen und Maßnahmen

Das Gericht hat umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der d.i.i. 41. Wohnen A GmbH beschlossen:

  1. Verfügungen nur mit Zustimmung: Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Einziehung von Forderungen: Die Schuldner der Antragstellerin wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Aufgabe haben, das Vermögen der Antragstellerin zu sichern und die Voraussetzungen für die Eröffnung eines möglichen Insolvenzverfahrens zu prüfen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin sowie den Gläubigern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Hintergrund und Ziel des Verfahrens

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Ziel, das Vermögen der d.i.i. 41. Wohnen A GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine transparente Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens zu ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird den wirtschaftlichen Zustand analysieren und dem Gericht über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens berichten.

Aktenzeichen: 10 IN 531/24
Datum der Anordnung: 22. November 2024
Amtsgericht Wiesbaden – Insolvenzgericht

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