Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für D&A Firstclass Trade GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der D&A Firstclass Trade GmbH

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der D&A Firstclass Trade GmbH, ansässig in der Robert-Bosch-Straße 29, 14641 Nauen, hat das Amtsgericht Potsdam am 11. Oktober 2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Daniel Cikin aus Schönwalde vertreten.

Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, mit Kanzleisitz am Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, bestellt. Sie übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte der D&A Firstclass Trade GmbH zu überwachen, zu sichern und deren ordnungsgemäße Verwaltung sicherzustellen.
Anordnungen des Gerichts

Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Ab sofort sind alle Verfügungen des Unternehmens über sein Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Diese Maßnahme soll das Vermögen schützen und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens sicherstellen.

Sonderkonto und Einzug von Forderungen: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist befugt, ein Sonderkonto für die D&A Firstclass Trade GmbH einzurichten und sämtliche Bankguthaben sowie Forderungen des Unternehmens einzuziehen. Drittschuldner werden angewiesen, alle Zahlungen nur an die Insolvenzverwalterin zu leisten.

Betretungsrecht und Einsicht in Geschäftsunterlagen: Dr. Susanne Berner ist berechtigt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten und Einsicht in alle Geschäftsunterlagen zu nehmen. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen bereitzustellen. Sollten diese Pflichten missachtet werden, kann das Gericht Maßnahmen wie die zwangsweise Vorführung oder Haft anordnen.

Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Es wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits laufende Vollstreckungen werden vorerst eingestellt.

Zusätzlich wird die vorläufige Insolvenzverwalterin beauftragt, zu prüfen, ob die Fortführung des Unternehmens möglich ist und ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht, Insolvenzgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14468 Potsdam eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Veröffentlichung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde kann schriftlich oder persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden.

Amtsgericht Potsdam, 11.10.2024

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Achtung bei verpassten WhatsApp-Anrufen: Rückruf kann Betrugsmasche sein

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für GM Global Montage GmbH eingeleitet