Start Justiz Insolvenzverfahren Vorläufige Insolvenzverwaltung für REVITALIS ERSTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung für REVITALIS ERSTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG angeordnet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Am 29. Juli 2024 um 10:44 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67g IN 220/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung für die REVITALIS ERSTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 114482, hat ihren Sitz am Neuer Wall 88, 20354 Hamburg und wird gesetzlich vertreten durch die REVITALIS REAL ESTATE Verwaltungsgesellschaft mbH. Diese persönlich haftende Gesellschafterin wird durch die Geschäftsführer Marc Wirtz und Thomas Ralf Martin Cromm vertreten.

Zur Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage wurde Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Fortan sind sämtliche Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Den Schuldnern der Gesellschaft wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind diese angewiesen, ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, wurden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Diese Anordnung soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der REVITALIS ERSTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG gesichert und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben. Die Öffentlichkeit wird über den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens informiert werden.

Amtsgericht Hamburg – 29.07.2024

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