Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Stuttgart

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Stuttgart

6261 AR RVA 748/​23

Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart vom 28.08.2023, Az: 16 Ds 211 Js 19196/​23 6259 VRs, rechtskräftig seit 16.09.2023 wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 8.512,60 € gegen Ian Njuru Echternach angeordnet.

Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
unbekannte Täter kontaktierten zumindest seit Ende des Jahres 2022 über Whats-App Geschädigte im gesamten Bundesgebiet und gaben sich als die Kinder der Geschädigten aus. Als Erklärung für die neue Handynummer gaben sie an entweder ihr altes Handy verloren, oder aus anderen Gründen über eine neue Nummer Kontakt aufzunehmen. Im Anschluss täuschten die unbekannten Täter die Geschädigten F.-G. Simon und E. Simon, K. Hagemeister, und A. Rossmueller diverse Notlagen vor, weswegen sie zur Überweisung hoher Geldbeträge unter anderem auf das Konto des Verurteilten bei der Commerzbank AG aufforderten. In dem Glauben daran ihren Kindern aus einer Notlage zu helfen überwiesen die Geschädigten die geforderten Beträge auf die angegebenen Konten und erlitten so einen nicht unerheblichen Schaden. Auf diese Weise wollten sich die Täter eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen.
Der Verurteilte wurde spätestens Mitte Dezember von der weiteren Verurteilten angeworben sein Konto für den Zahlungseingang diverser Gelder zur Verfügung zu stellen und der weiteren Verurteilten seine Karte und seinen Pin für Bargeldabhebungen zur Verfügung zu stellen.

Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft anmelden, § 459k Abs. 1 StPO.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt werden/​worden sind, legen Sie der Staatsanwaltschaft hierüber bitte eine Quittung vor, da der Einziehungsbetroffene in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft in dem Umfang einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, in dem dieser an Sie auszukehren gewesen wäre, § 459l Abs. 2 S. 1, 2 StPO.

Sie können zudem eine Auskehrung von der Staatsanwaltschaft verlangen,

sofern nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ein Überschuss verbleibt und Sie keine Quote im Insolvenzverfahren erhalten haben, § 459m Abs. 1 S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens),

wenn ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird, weil die Staatsanwaltschaft im Sinne des § 111i Abs. 2 S. 2 StPO von einer Antragstellung absieht, § 459m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Absehen von der Antragstellung),

wenn nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder nach Abschluss der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung erfolgreich durch die Staatsanwaltschaft vollstreckt wird, §459m Abs. 2 StPO.

In den genannten Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch die Staatsanwaltschaft allerdings nur unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines sonstigen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich.

In den Fällen des § 459m StPO erfolgt die Auskehrung an den jeweiligen Verletzten nach dem Prioritätsprinzip, also nach der Reihenfolge der Anmeldungen bei der Staatsanwaltschaft.

Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.

Der Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, zum o.g. Aktenzeichen schriftlich in Verbindung setzen

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Frankfurt am Main - Jahresbericht Aktien USA - UI DE000A2QSGA9

Next Post

Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Frankfurt am Main - Jahresbericht Tungsten PARITON UI AK R;Tungsten PARITON UI AK S;Tungsten PARITON UI AK I DE000A1W8937; DE000A1W8952; DE000A1W8945