Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der Alpin Analytics Public i. L. initiiert

Insolvenzverfahren der Alpin Analytics Public i. L. initiiert

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 36a IN 2268/24 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 23. April 2024 weitreichende Maßnahmen ergriffen, um die Vermögenslage der Alpin Analytics Public i. L. zu sichern. Das Unternehmen, bisher geführt von Irina Jürgens und ansässig in Mölln, ist bekannt für seine Tätigkeiten in den Bereichen Erwerb, Entwicklung, Projektsteuerung, Vermietung und Verwaltung von Grundstücken sowie Logistik- und Speditionsmanagement.

Um negative Veränderungen in der Vermögenssituation der Schuldnerin zu verhindern, hat das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt. Die Verwaltung und Verfügung über das Vermögen der Gesellschaft wurden auf den ernannten vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Sebastian Morgner aus Berlin, übertragen. Alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft sind bis auf Weiteres eingestellt, ausgenommen sind Maßnahmen, die unbewegliche Gegenstände betreffen.

Zusätzlich zur Übernahme der Verwaltungsbefugnisse wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin zu verfügen, eingehende Gelder und Forderungen einzuziehen und nach Bedarf Sonderkonten zu eröffnen und zu führen. Finanzinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind zur Auskunftserteilung an den Insolvenzverwalter verpflichtet. Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten; stattdessen sind diese an den Insolvenzverwalter zu richten.

Das Amtsgericht hat in seinem Beschluss auch klargestellt, dass diese Anordnungen mindestens bis zur Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam bleiben. Sollte das Verfahren eröffnet werden, wird die Veröffentlichung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens gelöscht. Andernfalls endet die Speicherung der Sicherungsmaßnahme sechs Monate nach deren Aufhebung.

Die Betroffenen können gegen die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit der Zustellung der Entscheidung bzw. ihrer wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Beschwerden sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg einzulegen und müssen von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterschrieben sein.

Das Verfahren markiert einen entscheidenden Schritt in der Handhabung der finanziellen Schwierigkeiten der Alpin Analytics Public i. L. und zielt darauf ab, die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen und eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen.

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