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BaFin informiert über das Inkrafttreten der neuen MiFID und MiFIR

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) macht auf Mitteilungen der Europäischen Kommission und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) aufmerksam, die sich auf die Einführungsphase der aktualisierten Level-2-Texte beziehen.

Am 28. März 2024 veröffentlichten die Europäische Kommission und die ESMA Erklärungen zur neugefassten Finanzmarktverordnung (MiFIR) und zur novellierten Finanzmarktrichtlinie (MiFID). Diese Stellungnahmen behandeln den Übergang von den bereits in Kraft getretenen Level-1-Texten zur Ausarbeitung und Anwendung der überarbeiteten oder neuen Level-2-Texte, die praktische Anweisungen zur Umsetzung der Level-1-Texte enthalten, zum Beispiel durch Technische Implementierungsstandards (ITS).

Obwohl die MiFIR und MiFID bereits am 28. März 2024 wirksam wurden, steht die Erarbeitung der dazugehörigen delegierten Verordnungen und die Anpassung der MiFID an das nationale Recht noch bevor.

Die neuen Regelungen der MiFIR und MiFID sehen vor, dass bis zum Erlass neuer delegierter Verordnungen weiterhin die existierenden Level-2-Texte angewendet werden. Da jedoch delegierte Rechtsakte nicht unabhängig von den Level-1-Texten betrachtet werden können, kommen die Europäische Kommission und die ESMA zu dem Schluss, dass in vielen Fällen auch die bisherigen Level-1-Regelungen bis zur Veröffentlichung der neuen oder überarbeiteten delegierten Verordnungen Gültigkeit behalten. Die ESMA plant, in den nächsten Wochen zusätzliche Richtlinien zu spezifischen Aspekten des Übergangszeitraums herauszugeben.

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