Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 19. Oktober 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 625 Euro zulasten der Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.