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BaFin: Hinweis zu fondsbezogenen Bescheinigungen

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Pixaline (CC0), Pixabay

Die BaFin stellt fondsbezogene Bescheinigungen (z.B. sogenannte UCITS-Bescheinigungen), die inländischen oder ausländischen Behörden, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen vorgelegt werden sollen, nur noch in digitaler Form aus. Solche Bescheinigungen werden nicht mehr unterschrieben, gesiegelt oder gestempelt.

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