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ChristopherPluta (CC0), Pixabay

In der afghanischen Hauptstadt Kabul sind bei einer Explosion in einer Moschee nach Angaben ihres Vorstehers mindestens 50 Menschen getötet worden. Das Innenministerium bestätigte heute zunächst mindestens zehn Tote. Viele Gläubige hatten sich in der sunnitischen Moschee eingefunden, um an dem religiösen Gedenken Zikr teilzunehmen.

Ein Teilnehmer der Versammlung, offenkundig ein Selbstmordattentäter, habe eine Bombe gezündet, berichtete Moschee-Vorstand Sajed Fasil Agha. „Schwarzer Rauch stieg auf und verbreitete sich überall, überall lagen Leichen“, sagte er zu Reuters. Auch seine Neffen seien unter den Toten.

Der Anschlag reiht sich ein in eine Serie von Attacken, die entweder Sunniten oder Schiiten galten, Vertreter der beiden dominierenden Ausprägungen des Islam. Erst gestern explodierten in Masar-i-Scharif im Norden des Landes Sprengsätze an zwei mit Schiiten besetzen Minibussen und rissen mindestens neun von ihnen in den Tod.

Die Taliban erklären, seit ihrer Machtübernahme im vergangenen August hätten sie Afghanistan befriedet. Vor allem hätten sie die Extremistengruppe Islamischer Staat (IS) so gut wie ausgeschaltet. Allerdings sind in den vergangenen Wochen zahlreiche Afghanen bei Anschlägen ums Leben gekommen. Zu einigen hat sich der IS bekannt. Vertreter internationaler Organisationen und Beobachterinnen warnen, Afghanistan könne wieder in einen Bürgerkrieg abgleiten, in dem sich verschiedene Interessengruppen gegenseitig bekämpfen.

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Bei erneuten Zusammenstößen zwischen palästinensischen Demonstrierenden und der israelischen Polizei sind in Ostjerusalem Dutzende Menschen verletzt worden. 42 Menschen seien bei den Konfrontationen heute verletzt worden, von denen 22 ins Krankenhaus gebracht worden seien, teilte der palästinensische Rote Halbmond mit.

Die israelische Polizei erklärte, „Randalierer“ hätten auf dem Platz vor der Al-Aksa-Moschee auf dem Tempelberg mit Steinen und Feuerwerkskörpern geworfen, unter anderem in Richtung der Klagemauer.

Die israelischen Sicherheitskräfte drangen daraufhin auf das Gelände um die Moschee ein und gingen mit Tränengas und Gummigeschoßen gegen die vorwiegend jungen Männer vor, wie Augenzeugen und Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichteten. Die Sicherheitskräfte nahmen nach eigenen Angaben zwei Palästinenser fest. Nach dem Morgengebet beruhigte sich die Lage wieder etwas.

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Ein weiterer Teil eines Berichts über die grassierende Korruption in Südafrika unter der Präsidentschaft von Jacob Zuma macht dem inzwischen 80-Jährigen erneut schwere Vorwürfe. Zuma sei tief in die Veruntreuung öffentlicher Mittel im Zusammenhang mit dem staatlichen Energieunternehmen Eskom verstrickt gewesen, heißt es im vierten Teil des Berichts einer Ermittlungskommission, der heute vorgelegt wurde.

Die Kommission unter Leitung des Richters Raymond Zondo hatte vier Jahre lang die korrupten Machenschaften während Zumas Amtszeit von 2009 bis 2018 untersucht. Der erste Teil der Ergebnisse war im Jänner vorgestellt worden. Bis spätestens zum 15. Juni soll der Schlussbericht vorliegen.

Auf Basis des abschließenden Berichts der Ermittlungskommission dürfte Zumas Nachfolger Cyril Ramaphosa über weitere gerichtliche Schritte gegen Zuma entscheiden.

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Ein früherer Informant des Bundesnachrichtendiensts und seine Frau sind vom Oberlandesgericht München wegen Spionage für China zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Wie das Gericht heute erklärte, wurde Klaus L. wegen „geheimdienstlicher Agententätigkeit“ zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, seine Frau Klara K. zu anderthalb Jahren. Zuerst hatte der „Spiegel“ über das Urteil berichtet.

Der Fall war im Sommer 2021 bekanntgeworden, als die Bundesanwaltschaft die Anklageerhebung veröffentlichte. Der Politologe L. arbeitete früher auch für die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung. Laut Bundesanwaltschaft soll er seit 2001 eine Denkfabrik betrieben haben. Bei einer Vortragsreise für die Denkfabrik im Jahr 2010 soll das Ehepaar in China vom Geheimdienst angeworben worden sein und dann regelmäßig Informationen übermittelt haben.

Die Taterträge in Höhe von 60.000 Euro ließ das Gericht einziehen, wie es weiter mitteilte. Das Urteil sei rechtskräftig.

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