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Numerian Treuhand AG: Hinreichend begründeter Verdacht, dass Prospekt fehlt
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Numerian Treuhand AG: Hinreichend begründeter Verdacht, dass Prospekt fehlt

Numerian Treuhand AG: Hinreichend begründeter Verdacht, dass Prospekt fehlt

Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Numerian Treuhand AG, Zürich, in Deutschland Aktien der PRESTIGE Media Group SA ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme eingreift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der Numerian Treuhand AG kein Prospekt veröffentlicht.

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.

Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.

Numerian Treuhand AG

Talstrasse 20
8001 Zürich

 

Status: aktiv
Sitz: Zürich
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Kapital: 100’000
Letzte Publ.: 24.03.2021
Gründungsjahr: 2014
Handelsregister: Zürich
UID: CHE-154.980.329
Register-Nr.: CH-020.3.040.523-5

 

Zweck

Eingetragen am 29. April 2014

Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Treuhandleistungen, wie Steuer-, Finanz- und Unternehmensberatung. Insbesondere Buchführungen, Gesellschaftsgründungen, Übernahme von Sachwaltermandaten, Liegenschaftsverwaltungen und allgemeine Treuhandfunktionen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Müller Tibor Iwan

WidenDättlikon

Letzte Publikation

Nachtrag zum im SHAB Nr. 5 vom 09.01.2019 publizierten TR-Eintrag Nr. 593 vom 04.01.2019 Numerian Treuhand AG in Liquidation, in Zürich, CHE-154.980.329, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 5 vom 09.01.2019, Publ. 1004536763). Firma neu: Numerian Treuhand AG. Nachdem der gesetzmässige Zustand in Bezug auf das Rechtsdomizil wiederhergestellt worden ist, wird die Auflösung der Gesellschaft widerrufen (Art. 153b Abs. 3 HRegV). [nicht: Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug… [mehr]

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