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FinanzHyp GmbH – Insolvent

geralt (CC0), Pixabay

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19570 eingetragenen FinanzHyp GmbH, (vormals eingetragen im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7201), Tünter Heide 6, 46414 Rhede, ges. vertr. d. d. Geschäftsführer Joszef Radics, Rotterdam (NL) ist am 30.04.2021, um 13:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Wolfgang Piroth, Kronenburgallee 5, 44139 Dortmund bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

252 IN 28/21
Amtsgericht Dortmund, 30.04.2021

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