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Risiken bei Nowitschok-Listung

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Auswärtiges/Antwort – 19.02.2021 (hib 210/2021)

Berlin: (hib/AHE) Der Anschlag auf den russischen Oppositionspolitiker Alexej Nawalny steht im Mittelpunkt einer Antwort der Bundesregierung (19/26684) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25516). Demnach handelte es sich bei dem bei Nawalny nachgewiesenen Nervengift um einen militärischen Kampfstoff der Nowitschok-Gruppe, dessen Herstellung und Einsatz – wie bei allen Chemiewaffen – durch das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) bereits grundsätzlich verboten sei. Wie die Bundesregierung schreibt, setze sie sich nicht für eine Listung des Stoffes bei der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) ein. Die mit einer Listung einhergehende Veröffentlichung der chemischen Strukturformel des Nervengiftes berge erhebliche Risiken der Weiterverbreitung heißt es zur Begründung.

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