Dark Mode Light Mode

Warnung: Crosswind Asset Investments GmbH

Hans (CC0), Pixabay

Crosswind Asset Investments GmbH

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG und § 92 Abs 11, 1. Satz WAG 2018 die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) oder Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24.11.2020 teilt die FMA daher mit, dass

Crosswind Asset Investments GmbH

mit Sitz in

Süßenbrunner Straße 14/12, 1220 Wien

Web: https://www.onlinegeldanlagen.de/

E-Mail: post@onlinegeldanlagen.de (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Vermittlung von Geschäften nach Z 1 (Einlagengeschäft) (§1 Abs 1 Z 18 lit a BWG) und die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Kanzlei Höcker Rechtsanwälte Köln - die Kanzlei, die sich mit Urteilen schmückt, die man zu 70 % verloren hat und die Deutsche Finance Group AG?

Next Post

Markenschutz des Goldtons des "Lindt Goldhasen"