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Amtsgericht Waldshut-Tiengen

qimono (CC0), Pixabay

Amtsgericht Waldshut-Tiengen

Öffentliche Bekanntmachung gem. §§ 983, 980 BGB

Aktenzeichen: 2 Ds 13 Js 550/20 jug.

In dem vorgenannten Strafverfahren wegen Diebstahls sind noch folgende, nicht zuzuordnende, Wertgegenstände verwahrt:

1.

Navigationssystem Carmin Drive51 (Tatort und Tatzeit sind nicht bekannt)

2.

Digitalkamera Sony Rx10 III (Tatort: Kreis Konstanz oder Kreis Lörrach, Tatzeit nicht bekannt)

3.

2 Golfschläger, Marke TylerMade und Big Bertha (Tatort und Tatzeit sind nicht bekannt)

4.

2 Apple iPhone 4, weiß (Tatort und Tatzeit unbekannt)

5.

Apple iPhone 7, schwarz (Tatort und Tatzeit unbekannt)

Aus den vorstehend genannten Straftaten Verletzte, die Ersuchen auf Herausgabe dieser Gegenstände stellen wollen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen, unter Angabe des o.g. Aktenzeichens und der Benennung des hier gelisteten Wertgegenstands sowie der Vorlage von eindeutigen Eigentumsnachweisen anzumelden.

Anmeldungen ohne Eigentumsnachweise bleiben unbeachtet.

Nach Ablauf einer Frist von 2 Monaten ab dem heutigen Tag ist die Verwertung der beschlagnahmten Gegenstände gem. §§ 983, 979 Abs. 1, 1a, 981 BGB vorgesehen.

 

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