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Murphy & Spitz Green Capital Aktiengesellschaft – Anfechtungsklage
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Murphy & Spitz Green Capital Aktiengesellschaft – Anfechtungsklage

mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Murphy & Spitz Green Capital Aktiengesellschaft

Bonn

ISIN: DE000A0KPM66
WKN: A0KPM6

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse
der ordentlichen Hauptversammlung 2020

Gemäß § 246 Abs. 4 S. 1 und § 249 Abs. 1 S. 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär und eine Aktionärin gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Murphy & Spitz Green Capital Aktiengesellschaft vom 25.08.2020 gefassten Beschlüsse über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 (TOP 2), die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 (TOP 3), die Wahlen zum Aufsichtsrat (TOP 4) und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 (TOP 5) Anfechtungsklage, hilfsweise Beschlussfeststellungsklage und äußerst hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben haben. Die Klage ist beim LG Köln unter dem Aktenzeichen 91 O 12/20 rechtshängig.

Bonn, im November 2020

Murphy & Spitz Green Capital Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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