Start Allgemein Wirecard: Aktienverkauf des Chefs, Verhaftung, Kaution und BaFin-Ergänzung

Wirecard: Aktienverkauf des Chefs, Verhaftung, Kaution und BaFin-Ergänzung

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GLopezR (CC0), Pixabay

Am gestrigen Tage wurde der Ex-Chef der Wirecard AG, Markus Braun, von der Staatsanwaltschaft München festgenommen. Noch am selben Tag ist er jedoch gegen Zahlung einer Kaution in Millionenhöhe wieder freigelassen worden. Das zeigt wieder einmal, dass man sich mit dem Geld von Finanziers alles kaufen kann, auch seine Freiheit. Gleichzeitig wurde auch bekannt, dass Herr Braun Ende letzter Woche schnell einen Großteil seiner Unternehmensaktien veräußert hat und dafür immerhin noch 155 Millionen Euro erzielt hat. Mit diesem erklecklichen Sümmchen war die Kaution in Höhe von 5 Millionen Euro sicherlich nur „Peanuts“.

Natürlich gilt auch bei Herrn Braun die Unschuldsvermutung, wenn man dies auch kaum glauben mag. Als Chef und ehemals größter Aktionär eines Unternehmens dürfte er schon lange gewusst haben, dass es das Geld in Asien gar nicht gibt.

Währenddessen hat die BaFin bei ihrer Strafanzeige gegen Wirecard wegen des Verdachts der Marktmanipulation nachgelegt: „Wir haben heute eine Nachtragsanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Marktmanipulation erstattet“, sagte eine BaFin-Sprecherin heute Abend gegenüber Medien.

Durch die Ad-hoc-Mitteilung, in der der Zahlungsdienstleister Wirecard einräumte, dass die verschwundenen 1,9 Milliarden Euro mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ gar nicht existent seien (siehe unten), habe sich der Verdacht der Marktmanipulation erhärtet. „Die Ad-hoc-Mitteilung der Wirecard AG vom 22. Juni 2020 verstärkt den Verdacht, dass die bilanzielle Darstellung zu Umsatzerlösen und Vermögensgegenständen in den Geschäftsberichten (zum 31.12.2016, 31.12.2017 und 31.12.2018) unrichtig war“, erklärte die BaFin-Sprecherin.

Die Behörde hatte bereits Anfang Juni Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I gegen den gesamten damaligen Wirecard-Vorstand um Ex-Firmenchef Markus Braun erstattet. Damals ging es zunächst nur um mutmaßlich irreführende Aussagen in zwei Pflichtmitteilungen vom 12. März und 22. April.


Betreff: Ad-hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR in Verbindung mit § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a WpAV
Schlagworte: Gewinnwarnung/Sonstiges
Eintritt der Insiderinformationen: 22.06.2020
Ergänzende Angaben: Wirecard AG: Stellungnahme des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens

Inhalt der Ad-Hoc-Mitteilung des Unternehmens vom 22.6.2020:

Der Vorstand der Wirecard AG geht aufgrund weiterer Prüfungen derzeit davon aus, dass die bisher zugunsten von Wirecard ausgewiesenen Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insg. 1,9 Mrd. Euro mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bestehen. Die Gesellschaft ging bisher davon aus, dass diese Treuhandkonten im Zusammenhang mit dem sog. Drittpartnergeschäft (Third Party Acquiring) zugunsten der Gesellschaft bestehen und hatte sie entsprechend in der Rechnungslegung als Aktivposten ausgewiesen. Vorstehendes führt auch dazu, dass die Gesellschaft die Annahmen über die Verlässlichkeit der Treuhandbeziehungen in Frage stellen muss.Der Vorstand geht außerdem davon aus, dass die bisherigen Beschreibungen des sog. Drittpartnergeschäfts (Third Party Aquiring) durch die Gesellschaft unzutreffend sind. Die Gesellschaft untersucht weiter, ob, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang dieses Geschäft tatsächlich zugunsten der Gesellschaft geführt wurde.

Wirecard nimmt die Einschätzung (i) des vorläufigen Ergebnisses des Geschäftsjahres 2019 (Umsatz und operativer Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA)) vom 14. Februar 2020 (zuletzt bestätigt am 18. Juni 2020), (ii) des vorläufigen Ergebnisses des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2020 (Umsatz und EBITDA) vom 14. Mai 2020, (iii) der EBITDA Prognose für das Geschäftsjahr 2020 vom 6. November 2019 (zuletzt bestätigt am 14. Mai 2020) und (iv) der Vision 2025 zu Transaktionsvolumen, Umsatz und EBITDA vom 8. Oktober 2019 zurück. Mögliche Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse vorangegangener Geschäftsjahre können nicht ausgeschlossen werden.

Wirecard steht weiterhin in konstruktiven Gesprächen mit seinen kreditgebenden Banken hinsichtlich der Fortführung der Kreditlinien und der weiteren Geschäftsbeziehung, inklusive hinsichtlich einer Ende Juni bevorstehenden Verlängerung der bestehenden Ziehung. Gemeinsam mit der renommierten und international tätigen Investmentbank Houlihan Lokey prüft die Gesellschaft Möglichkeiten für eine nachhaltige Finanzierungsstrategie des Unternehmens.

Darüber hinaus prüft die Gesellschaft eine Reihe weiterer Maßnahmen um eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten, einschließlich Kostensenkungen sowie Umstrukturierungen, Veräußerung oder Einstellungen von Unternehmensteilen und Produktsegmenten.

Um Missverständisse zu vermeiden teilt die Gesellschaft mit, dass ihre IT Systeme ohne Einschränkungen weiterarbeiten.

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Wirecard AG
Einsteinring 35
85609 Aschheim b. München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89-4424 1400
Fax: +49 (0)89-4424 1500
E-Mail: ir@wirecard.com
Internet: www.wirecard.com
ISIN: DE0007472060
WKN: 747206
Indizes: DAX, TecDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1075035

Weitere Mitteilungen bezüglich des Unternehmens von www.dgap.de:

Angaben zum Emittenten:

Name: Wirecard AG
Adresse: Einsteinring 35, 85609 Aschheim b. München
E-Mail-Adresse: ir@wirecard.com
ISIN: DE0007472060
WKN: 747206
Handelsplätze: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

Angaben zur Pflichtmitteilung:

Veröffentlichung in elektronisch betriebenen Informationsverbreitungssystem: DGAP/EQS Group AG, veröffentlicht über Thomson Reuters, Bloomberg und vwd
Pflichtveröffentlichung am: 22.06.2020
Uhrzeit der Veröffentlichung: 02:48:58
Pflichtveröffentlichung in/über: DGAP/EQS Group AG, veröffentlicht über Thomson Reuters, Bloomberg und vwd
Pflichtveröffentlichung am: 2020-06-22
Sprachen der Veröffentlichung: Deutsch

 

Betreff: Ad-hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR in Verbindung mit § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a WpAV
Schlagworte: Personalie
Eintritt der Insiderinformationen: 22.06.2020
Ergänzende Angaben: Wirecard AG: Jan Marsalek als Vorstand abberufen, Anstellungsvertrag außerordentlich gekündigt

Inhalt der Ad-Hoc-Mitteilung vom 22.06.2020 / 16:49 CET/CEST

Der Aufsichtsrat der Wirecard AG hat heute das Vorstandsmitglied Jan Marsalek, der am 18. Juni 2020 widerruflich bis zum 30. Juni freigestellt worden war, mit sofortiger Wirkung abberufen und seinen Anstellungsvertrag außerordentlich gekündigt.

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