Start Verbraucherschutz Schnelles Einlösen von Reisegutscheinen?

Schnelles Einlösen von Reisegutscheinen?

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TheAndrasBarta (CC0), Pixabay

Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht empfiehlt eine schnelle Einlösung von Reisegutscheinen. Da bald wieder innerhalb Europas Reisen möglich seien, rät sie in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ zur baldigen Durchführung ausgefallener oder neuer Reisen.

Auch wies sie darauf hin, dass, wenn alle Kunden auf eine Auszahlung ausgefallener Reisen bestünden, es für manche Unternehmen wirtschaftlich sehr hart werden könnte. Daher sei als Kunde zu überlegen, ob man nicht Gutscheine akzeptieren solle. Befürchtungen, wonach diese bei abgesagten Pauschalreisen auf ihren Kosten sitzenbleiben könnten, trat Lambrecht entgegen. Der Gutschein sei „nicht nur ein Stück Papier“. Selbst im Falle der Unternehmenspleite eines Anbieters sei der Gutschein staatlich abgesichert.

Auch können bereits ausgegebene Gutscheine „gegen die neuen abgesicherten Reisegutscheine ausgetauscht oder entsprechend angepasst werden“, sagte sie. Davon profitierten Verbraucher und die Pauschalreisebranche gleichermaßen. Die Bundesregierung hatte Ende Mai die Regelung zur freiwilligen Gutscheinlösung auf den Weg gebracht. Demnach können Reiseanbieter und Reisebüros den Kunden für Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie entfielen, anstelle der unverzüglichen Erstattung der Vorauszahlung auch Gutscheine in entsprechendem Wert anbieten.

Die Reisenden können selbst entscheiden, ob sie den Gutschein annehmen. Lehnen sie ihn ab, behalten sie ihren Kostenerstattungs-Anspruch.

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