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Longsdale Capital Ltd./ www.stockglobal.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Leovinus (CC0), Pixabay

Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Februar 2020 gegenüber der Longsdale Capital Ltd., Marschallinseln, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen schließt über seine Plattform www.stockglobal.com mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs), die auf Währungen, Aktien, Indizes, Handelswaren und Termingeschäfte laufen.

Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt Longsdale Capital Ltd. jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.

Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

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