Start Justiz Staatsanwaltschaft Gera

Staatsanwaltschaft Gera

315
Alexas_Fotos / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung der Verletzten über Einziehung von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)

140 Js 36825/14

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Greiz vom 06.11.2017, Az.: 140 Js 36825/14 wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 8.053,59 Euro angeordnet. Bislang konnten hierfür keinerlei Vermögenswerte sichergestellt werden.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Verurteilte Jenny Wittig, geb. Guth, geboren am 17.12.1986 in Greiz verkaufte im Zeitraum vom 10.06.2014 bis 29.01.2017 diverse Waren, u.a. Smartphones, Konzerttickets, Spielkonsolen, Tablets, Kinderwagen, und Notebooks über die Internetplattformen Ebay, Ebay-Kleinanzeigen und Facebook. Hierbei veranlasste sie jeweils die Vorauszahlung des Kaufpreises durch die Käufer und lieferte entsprechend vorgefasster Absicht die Waren nie aus. Die ausgezahlten Kaufpreise behielt sie für sich, wodurch ein entsprechender Schaden entstand. Weiterhin kaufte sie am 09.01.2015 bei der Firma BFSK Bau – und Gartencenter GmbH & Co KG in Reichenbach Waren im Wert von 102,84 Euro. Am 18.02.2015 kaufte sie in der H&M Filiale in Plauen Waren im Wert von 51,95 Euro. In beiden Fällen erfolgte der Kauf unter Vortäuschung ihrer Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit. Entsprechend vorgefasster Absicht entrichtete sie jedoch in keinem Fall den Kaufpreis.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 140 Js 36825/14 anzugeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https://www.thueringen.de/mam/th4/thgsta/content/geschaedigtenmitteilung_wertersatzeinziehung.pdf

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein