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Neue Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze von Schweizer Aktien

Der Bundesrat hat eine neue Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze verordnet: Ab dem 1. Januar 2019 bedürfen ausländische Handelsplätze für den Handel mit Schweizer Beteiligungspapieren einer Anerkennung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Die FINMA hat heute hierzu eine Aufsichtsmitteilung publiziert.

Ausländische Handelsplätze, an denen Schweizer Beteiligungspapiere gehandelt werden oder die den Handel mit solchen ermöglichen, bedürfen ab dem 1. Januar 2019 vorgängig einer aufsichtsrechtlichen Anerkennung der FINMA. Dies hat der Bundesrat am 30. November 2018 in einer Verordnung verankert (vgl. Medienmitteilung Bundesrat sowie Verordnung).

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