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Staatsanwaltschaft Meiningen – Einzug von Gegenständen

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Staatsanwaltschaft Meiningen

Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Gegenständen und die Möglichkeit der Herausgabe (§ 459j StPO)


210 VRs 481 Js 19921/16 VA

Vollstreckungsverfahren gegen Kevin Ohrt wegen Diebstahl u.a.

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Landgericht Meiningen vom 30.10.2017, Az.: 1 KLs 481 Js 19921/16, wurden rechtskräftig eingezogen:

1 Fahrrad – Damenrad Mirage, schwarz-rosa, Rahmennummer: 126920

1 Fahrrad Mountainbike schwarz, Rahmen vom Typ Centurion, Lenker und Rahmen mit Bezeichnung AL 6061-T6

Nach dem strafrechtlichen Ermittlungsergebnis wurden die aufgeführten Gegenstände entwendet.

Diese Mitteilung erfolgt, um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine Frist von 6 Monaten zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.

Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise auf der Internetseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft unter: https://www.thueringen.de/th4/thgsta/info-geschaedigte/

Für Sie zutreffend ist hier der Fall 2.2 Geschädigtenmitteilung Einziehung von Taterträgen

Rechtliche Beratung kann durch die Staatsanwaltschaft nicht erteilt werden. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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