Start Allgemein New Energy Group Deutschland GmbH – GF Matthias von Heynitz

New Energy Group Deutschland GmbH – GF Matthias von Heynitz

466

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 131618 eingetragenen New Energy Group Deutschland GmbH, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Matthias von Heynitz

Geschäftszweig: Beratung, Recherche, Entwicklung, Vermittlung und Bau von eigenen Projekten oder von Projekten von und mit Dritten im Bereich regenerativer Energien, insbesondere 

ist am 03.11.2015, um 13:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):  

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg bestellt.  

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).  

67g IN 389/15
Amtsgericht Hamburg, 03.11.2015

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein