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Sureland Investment Limited- Bekanntmachung der FMA

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit diesem Anbieter.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. September 2013 teilt die FMA daher mit, dass die

Sureland Investment Limited mit angeblichem Sitz in Unit 2003, 20F, Mongkok Commercial Centre 16 Argyle Street, Mongkok, Kowloon Hong Kong Tel: (852) 8170 0640 E-Mail: office(at)sureland-hk.com Web: sureland-hk.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage gem. § 1 Abs. 1 Z 1 BWG ist dem Anbieter nicht gestattet.

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