Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken hat die Regelungen zur Abgabe von künstlichen Heroin zur Behandlung Suchtkranker gelockert. Das Opioid wird bereit seit auf Kosten Krankenkassen verschrieben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken hat die Regelungen zur Abgabe von künstlichen Heroin zur Behandlung Suchtkranker gelockert. Das Opioid wird bereit seit auf Kosten Krankenkassen verschrieben.