Start Allgemein Interesssante Frage: Muss ein Fondsbevollmächtigter seinen Anlegern sagen

Interesssante Frage: Muss ein Fondsbevollmächtigter seinen Anlegern sagen

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das einer der führenden Personen merhrfach die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat? Nun, wir haben 3 Rechtsanwälte dazu befragt.Alle 3 sind der Meinung, das dies dann geschehen muss, wenn die betreffende Person in wesentlicher Form mit dem Fonds in Verbindung gebracht wird. Nun haben wir dazu einmal die BaFin um eine Stellungnahme gebeten. Sobald wir diese Stellungnahme vorliegen haben, wollen wir den konkreten Fall dann hier beschreiben und mit den Usern diskutieren.

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