Werbung für Strom- und Gasverträge kann rechtlich problematisch werden, wenn Unternehmen versuchen, Menschen durch geschickt formulierte Schreiben zu einer telefonischen Kontaktaufnahme zu bewegen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist gegen eine entsprechende Werbepraxis der primastrom GmbH gerichtlich vorgegangen. Das Landgericht Berlin II gab der Klage nach Angaben der Verbraucherzentrale statt.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits standen Werbeschreiben, mit denen potenzielle Neukunden dazu veranlasst werden sollten, selbst beim Unternehmen anzurufen.
Die Verbraucherschützer beanstandeten die konkrete Gestaltung dieser Werbung. Nach ihrer Auffassung sollte damit das gesetzliche Verbot unerlaubter Telefonwerbung umgangen werden.
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass Unternehmen Menschen zu Werbezwecken nur dann telefonisch kontaktieren dürfen, wenn zuvor eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
Allerdings ist nicht jede Aufforderung zum Rückruf automatisch rechtswidrig. Entscheidend sind insbesondere Inhalt, Gestaltung und Gesamteindruck des jeweiligen Werbeschreibens.
Der gerichtliche Erfolg der Verbraucherzentrale bezieht sich deshalb auf die konkret beanstandete Werbemaßnahme und darf nicht ohne Weiteres auf sämtliche Rückrufaufforderungen in Werbebriefen übertragen werden.
Für Empfänger solcher Schreiben ist vor allem wichtig, den tatsächlichen Absender und den Anlass der Kontaktaufnahme zu überprüfen.
Wer einen vermeintlich dringenden Brief von einem Energieunternehmen erhält, sollte zunächst feststellen, ob überhaupt eine bestehende Vertragsbeziehung vorliegt.
Auch eine telefonische Kontaktaufnahme bedeutet nicht automatisch, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Für telefonisch angebahnte Strom- und Gaslieferverträge mit Haushaltskunden gelten besondere gesetzliche Anforderungen an die Textform.
Das Verfahren zeigt, dass die rechtlichen Grenzen der Kundenwerbung auch dann zu beachten sind, wenn die Kontaktaufnahme zunächst schriftlich erfolgt.
Fazit: Werbeschreiben sollten nicht ungeprüft zum Anlass genommen werden, persönliche Daten preiszugeben oder neue Energieverträge abzuschließen. Bei zweifelhaften Angeboten empfiehlt sich eine unabhängige Prüfung.