Beim Insolvenzgericht Regensburg läuft unter dem Aktenzeichen 4 IN 547/26 ein Verfahren über den Antrag der Wildgatter GmbH mit Sitz in Grafenwiesen. Nach der am 29.10.2026 veröffentlichten Bekanntmachung wurde am 21.10.2026 um 10:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu sichern.
Was die Sicherungsmaßnahme bedeutet
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Schutzmaßnahme vor der eigentlichen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie soll verhindern, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle verschoben, belastet oder anderweitig zum Nachteil der Gläubiger verwendet werden. Das Insolvenzgericht Regensburg hat deshalb angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
In der Bekanntmachung ist ausdrücklich geregelt, dass diese Zustimmungspflicht auch für die Einziehung von Außenständen gilt. Das bedeutet: Auch Forderungen, die der Gesellschaft noch zustehen, dürfen nicht frei und ohne die Mitwirkung des vorläufigen Insolvenzverwalters eingezogen oder verwendet werden.
Wer die Verwaltung jetzt überwacht
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg, bestellt. Seine Aufgabe ist es nach der Bekanntmachung, das Schuldnervermögen zu sichern und die Voraussetzungen für das weitere Verfahren zu schützen. Für Außenstehende ist wichtig: Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ist die Gesellschaft nicht mehr frei in allen finanziellen Entscheidungen.
Für Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger heißt das vor allem, dass Zahlungen, Forderungen und laufende Geschäftsbeziehungen nun unter besonderer rechtlicher Kontrolle stehen können. Wer noch Ansprüche gegen die Wildgatter GmbH hat, sollte davon ausgehen, dass die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin eingeschränkt ist. Die Bekanntmachung selbst enthält aber keine Angaben dazu, ob das Insolvenzverfahren später eröffnet wird oder wie es weitergeht.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten eigene Forderungen und Unterlagen sorgfältig prüfen und alle Belege aufbewahren. Wer noch Geld von der Wildgatter GmbH verlangt oder der Gesellschaft noch etwas schuldet, sollte weitere Schritte nur mit Blick auf das laufende Verfahren und die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vornehmen. Maßgeblich sind dabei die Angaben des Insolvenzgerichts Regensburg im Verfahren 4 IN 547/26.
Die Bekanntmachung vom 29.10.2026 zeigt damit vor allem: Das Vermögen der Wildgatter GmbH in Grafenwiesen steht unter gerichtlicher Sicherung, und die Gesellschaft kann über ihr Vermögen nicht mehr uneingeschränkt frei verfügen.