Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat unter dem Aktenzeichen 810 IN 665/26 G-33- eine Veröffentlichung zur Gourmet Markt MTZ GmbH mit Sitz in Sulzbach bekannt gemacht. Die Bekanntmachung trägt das Datum 29.10.2026. Darin heißt es: „Diese Veröffentlichung setzt die Löschfrist in Gang.“
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren. Der Grund ist, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit geordneter Abwicklung durch einen Insolvenzverwalter.
Für Gläubiger ist das meist ungünstig. Es gibt in diesem Fall keine geordnete Verteilung der vorhandenen Mittel im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens. Wer noch offene Forderungen hat, muss diese grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, am Ende noch Geld zu erhalten, sind oft gering.
Folgen für die Gesellschaft und Gläubiger
Mit der Veröffentlichung wird die Löschfrist in Gang gesetzt. In der Praxis kann das dazu führen, dass die Gesellschaft später aus dem Register gelöscht wird. In solchen Fällen ist regelmäßig auch die Auflösung der Gesellschaft die Folge. Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt, weil das Verfahren gerade nicht eröffnet wird.
Für Kunden oder Vertragspartner mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen gilt: Unterlagen sollten sorgfältig gesichert werden. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und sonstige Nachweise. Wer Ansprüche hat, sollte prüfen lassen, welche rechtlichen Schritte noch möglich sind.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen geordnet ablegen und Fristen im Blick behalten. Wenn Forderungen gegen die Gourmet Markt MTZ GmbH bestehen, kann es sinnvoll sein, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Denn nach einer Abweisung mangels Masse gibt es meist keinen Insolvenzverwalter, an den Ansprüche automatisch angemeldet werden können.
Wichtig ist außerdem: Die Veröffentlichung vom 29.10.2026 nennt ausdrücklich das Insolvenzgericht Frankfurt am Main und das Aktenzeichen 810 IN 665/26 G-33-. Mehr ist aus der Bekanntmachung selbst nicht ersichtlich.