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Insolvenzantrag gegen Janelt Logistik GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Frankfurt (Oder) hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Janelt Logistik GmbH mit Beschluss vom 29.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 3 IN 35/26. Sitz der Gesellschaft ist Neuhardenberg; im Register ist sie beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter HRB 18848 eingetragen.

Was „mangels Masse“ bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es kommt deshalb nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und einer geordneten Verteilung an die Gläubiger.

Für Gläubiger ist das meist ungünstig. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Zahlung sind in solchen Fällen in der Regel gering. Eine geordnete Befriedigung der Forderungen über ein Insolvenzverfahren findet nicht statt.

Folgen für das Unternehmen

Mit der Abweisung mangels Masse wird der Fall nicht in ein eröffnetes Insolvenzverfahren überführt. Nach den üblichen Folgen einer solchen Entscheidung wird die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen, in der Regel aufgelöst und später gelöscht. Für das Unternehmen bedeutet das, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird und keine verfahrensmäßige Abwicklung im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens erfolgt.

Betroffene sollten beachten, dass offene Ansprüche nicht automatisch beglichen werden. Wer noch Unterlagen zu offenen Lieferungen, Rechnungen, Anzahlungen oder Gutscheinen hat, sollte diese sorgfältig sichern. Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Möglichkeiten zu prüfen.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die Janelt Logistik GmbH hat, sollte alle Belege, Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise vollständig aufbewahren. Sinnvoll ist es außerdem, Fristen und laufende Kommunikation genau zu dokumentieren. Bei Unsicherheiten kann eine Rechtsberatung helfen, die nächsten Schritte einzuschätzen. Wichtig ist vor allem, keine Unterlagen zu verlieren und Ansprüche rechtzeitig zu prüfen.

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