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Polizei warnt vor betrügerischen Goldankäufern: Verkäufer verlieren Schmuck und warten vergeblich auf ihr Geld

FuchZ23 (CC0), Pixabay

Die Polizei warnt vor einer Betrugsmasche beim Goldankauf. Unseriöse Händler werben mit attraktiven Preisen für Goldschmuck und andere Wertgegenstände. Nach dem Verkauf erhalten Betroffene jedoch häufig nur einen Teil des vereinbarten Kaufpreises. Der Rest des Geldes wird zwar versprochen, aber nicht überwiesen.

Besonders problematisch: Wenn Verkäufer den Betrug bemerken, sind die angeblichen Goldankäufer oftmals bereits verschwunden.

Lockangebote in Zeitungen und auf Flyern

Nach Angaben der Polizei nutzen die mutmaßlichen Betrüger Zeitungsanzeigen und Werbeflyer, um Menschen zum Verkauf ihres Goldes zu bewegen.

Häufig werden dafür kurzfristig Räume in Hotels, Bürogebäuden oder Seminarzentren angemietet. Dort bieten die Händler vermeintlich besonders hohe Ankaufspreise an.

Die Verkäufer sollen möglichst schnell eine Entscheidung treffen. Mit der Behauptung, das attraktive Angebot gelte nur für kurze Zeit, wird gezielt Druck aufgebaut.

Gerade Menschen, die alten Goldschmuck oder geerbte Wertgegenstände verkaufen möchten, können dadurch zu einem übereilten Geschäft verleitet werden.

Ein Teil des Geldes wird bar ausgezahlt

Die eigentliche Täuschung zeigt sich nach Darstellung der Polizei häufig erst nach der Übergabe des Goldes.

Zunächst erhalten die Verkäufer einen Teil des vereinbarten Kaufpreises in bar. Der verbleibende Betrag soll später auf ihr Bankkonto überwiesen werden.

Doch diese Überweisung bleibt oftmals aus.

Versuchen die Betroffenen anschließend, die Käufer zu erreichen, sind diese häufig nicht mehr auffindbar. Der Schmuck ist bereits übergeben, während ein erheblicher Teil des Kaufpreises fehlt.

Polizei weist auf gesetzliche Einschränkungen hin

Die Polizei erinnert daran, dass der gewerbsmäßige Ankauf von Gold, Silber und anderen Edelmetallen im Reisegewerbe grundsätzlich verboten ist.

Das betrifft insbesondere Händler, die ohne feste Niederlassung von Ort zu Ort ziehen und kurzfristige Ankaufveranstaltungen organisieren.

Die Gewerbeordnung sieht nur bestimmte Ausnahmen vor, etwa für Silberschmuck bis zu einem Wert von 40 Euro.

Verbraucher sollten deshalb bei kurzfristig angekündigten Goldankaufaktionen in Hotels oder anderen angemieteten Räumen besonders vorsichtig sein.

So können sich Verbraucher schützen

Wer Gold, Schmuck oder andere Edelmetalle verkaufen möchte, sollte einige grundlegende Vorsichtsmaßnahmen beachten:

  • Seriöse Fachgeschäfte bevorzugen: Möglichst an etablierte Goldankäufer oder Juweliere mit dauerhaftem Geschäftssitz wenden.
  • Mehrere Angebote vergleichen: Den Wert des Schmucks bei unterschiedlichen Händlern schätzen lassen.
  • Goldpreis prüfen: Den aktuellen Goldkurs berücksichtigen und auf den tatsächlichen Edelmetallgehalt achten.
  • Nicht unter Druck setzen lassen: Zeitlich begrenzte Lockangebote sind kein Grund für eine sofortige Entscheidung.
  • Zahlung vollständig abwickeln: Wertgegenstände möglichst erst dann endgültig übergeben, wenn der vereinbarte Kaufpreis vollständig und nachweisbar bezahlt wurde.
  • Unterlagen aufbewahren: Kaufbelege, Kontaktdaten und schriftliche Vereinbarungen sichern.

Was tun, wenn das Geld nicht vollständig gezahlt wurde?

Betroffene sollten zunächst sämtliche vorhandenen Unterlagen sichern. Dazu gehören Anzeigen, Flyer, Kaufverträge, Quittungen und Nachrichten mit dem Goldankäufer.

Wenn der vereinbarte Kaufpreis nicht vollständig gezahlt wurde und der Käufer nicht mehr erreichbar ist, kann eine Strafanzeige bei der Polizei sinnvoll sein.

Auch mögliche zivilrechtliche Ansprüche auf Zahlung des ausstehenden Kaufpreises sollten geprüft werden.

 

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