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Insolvenzgericht Koblenz ordnet Sicherungsmaßnahmen gegen Makro Abholmarkt GmbH an

Das Insolvenzgericht Koblenz hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Makro Abholmarkt GmbH mit Sitz in Koblenz Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 21 IN 250/26 und wurde am 29.10.2026 veröffentlicht.

Nach dem Bekanntmachungstext ist der Schuldnerin mit sofortiger Wirkung allgemein verboten, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder sonst darüber zu verfügen. Dieses Verbot gilt auch für die Einziehung von Außenständen. Rechtsgrundlage ist § 21 Abs. 2 InsO. Für Laien bedeutet das: Das Gericht will damit das vorhandene Vermögen sichern, damit es im weiteren Verfahren nicht beiseitegeschafft oder vermindert wird.

Was ein allgemeines Veräußerungsverbot bedeutet

Ein allgemeines Veräußerungsverbot ist eine vorläufige Schutzmaßnahme im Insolvenzverfahren. Es soll verhindern, dass Vermögenswerte des Unternehmens ohne Kontrolle weggegeben, verkauft oder anderweitig genutzt werden. Auch Forderungen, die dem Unternehmen noch zustehen, dürfen nach der Bekanntmachung nicht mehr einfach eingezogen werden. Ziel ist, den späteren Umgang mit dem Vermögen geordnet zu halten.

Wichtig für Betroffene: Eine solche Maßnahme sagt noch nicht aus, wie das Verfahren am Ende ausgeht. Aus der Bekanntmachung folgt lediglich, dass das Gericht bereits vor einer möglichen Verfahrenseröffnung Sicherungsmaßnahmen für notwendig hält.

Was das für Kunden, Gläubiger und Vertragspartner heißen kann

Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger kann die Anordnung bedeuten, dass offene Forderungen und Ansprüche sorgfältig geprüft werden müssen. Wer noch Zahlungen an die Gesellschaft erwartet oder der Gesellschaft selbst Geld schuldet, sollte sich darauf einstellen, dass weitere Verfügungen über Vermögen nur noch unter den Vorgaben des Insolvenzrechts möglich sind. Die Bekanntmachung enthält dazu keine weiteren Einzelheiten.

Aus der Mitteilung geht außerdem hervor, dass das Verfahren beim Insolvenzgericht Koblenz unter dem Aktenzeichen 21 IN 250/26 geführt wird. Als Anschrift der Gesellschaft ist Andernacher Straße 158, 56070 Koblenz genannt.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die Makro Abholmarkt GmbH hat oder von dem Verfahren betroffen sein könnte, sollte seine Unterlagen prüfen und Fristen sorgfältig beachten. Sinnvoll ist es, Schriftverkehr, Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise geordnet aufzubewahren. Weitere Schritte hängen vom Fortgang des Insolvenzverfahrens ab. Aus der Bekanntmachung selbst ergeben sich dazu keine weiteren Angaben.

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