Das Insolvenzgericht Schwerin hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Tischlein deck dich GmbH mit Sitz in Groß Krankow Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 580 IN 635/26 und wurde am 29.10.2026 veröffentlicht.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Mit einer solchen Anordnung soll das Vermögen des Unternehmens zunächst gesichert werden. Nach der Bekanntmachung werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Das bedeutet für Gläubiger, dass einzelne Vollstreckungsschritte vorerst nicht weitergeführt werden dürfen.
Außerdem hat das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Remo Kruse, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Firma kann also nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen, ohne dass diese Zustimmung vorliegt.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nach der Bekanntmachung nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Seine Aufgabe ist es, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er soll außerdem prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Für Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin ist die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Die Schuldnerin darf darüber nicht mehr selbst verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Auch die kontoführenden Kreditinstitute sind ihm gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Die Bekanntmachung enthält außerdem das Verbot für die Schuldner der Schuldnerin, an die Tischlein deck dich GmbH zu zahlen. Leistungen sollen unter Beachtung der Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte an der späteren Insolvenzmasse vorbeigeleitet werden.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger sollten die Anordnung ernst nehmen und ihre Zahlungen oder Forderungen genau prüfen. Wer der Tischlein deck dich GmbH noch Geld schuldet, soll nach der Bekanntmachung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Wer selbst Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte Unterlagen, Rechnungen und Nachweise geordnet bereithalten und die weitere Entwicklung im Verfahren beobachten.
Die Bekanntmachung sagt noch nichts darüber aus, ob das Insolvenzverfahren später eröffnet wird. Sie zeigt aber, dass das Gericht bereits Schutzmaßnahmen getroffen hat, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und den Stand der Vermögensverhältnisse aufzuklären.