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Düsseldorf: Vorläufige Insolvenzverwaltung über SEP Architekten-, Ingenieure- & Bau-GmbH angeordnet

Das Insolvenzgericht Düsseldorf hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 505 IN 273/26 am 29.10.2026 um 11:47 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen ist die SEP Architekten-, Ingenieure- & Bau-GmbH mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 110474. Es wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Mit einer solchen Anordnung soll das Vermögen des Unternehmens zunächst geschützt werden, solange geprüft wird, wie es im Insolvenzeröffnungsverfahren weitergeht. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle verschoben oder verbraucht werden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul aus Düsseldorf bestellt. Er erhält nach der Bekanntmachung die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern. Außerdem wurde er ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Für Gläubiger bedeutet die Anordnung vor allem, dass sie ihre Ansprüche gegen das Unternehmen nicht einfach direkt durchsetzen können. Die Bekanntmachung verbietet den Schuldnern der Schuldnerin, also den Drittschuldnern, an die Schuldnerin zu zahlen. Stattdessen sollen sie nur noch unter Beachtung dieser Anordnung leisten. Das dient dazu, das vorhandene Vermögen geordnet zusammenzuhalten.

Kunden oder Geschäftspartner, die noch Forderungen gegen die SEP Architekten-, Ingenieure- & Bau-GmbH haben oder selbst etwas an das Unternehmen zahlen sollen, müssen sich an diese neue Lage halten. Aus der Bekanntmachung folgt, dass Zahlungen und andere Verfügungen nicht mehr unkontrolliert erfolgen dürfen. Welche Ansprüche im Einzelnen bestehen und wie sie später behandelt werden, ergibt sich nicht aus dieser Veröffentlichung selbst.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Unterlagen prüfen und offene Forderungen, Verträge und Zahlungen genau festhalten. Wer mit der SEP Architekten-, Ingenieure- & Bau-GmbH in geschäftlicher Verbindung steht, sollte die Anordnungen des Insolvenzgerichts beachten und keine Zahlungen oder Vermögensverfügungen vornehmen, die der Bekanntmachung widersprechen. Sinnvoll ist es, weitere Schritte erst nach genauer Prüfung der eigenen Rechtsposition zu unternehmen.

Die Veröffentlichung vom 29.10.2026 zeigt damit vor allem: Über das Vermögen der Firma mit Sitz in Düsseldorf sind zunächst Sicherungsmaßnahmen getroffen worden, und das Insolvenzgericht Düsseldorf hat dafür mit dem Aktenzeichen 505 IN 273/26 einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.

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