Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat im Verfahren über den Antrag der Book Bash UG (haftungsbeschränkt) Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin und ist unter der Register-Nr. HRB 276630 eingetragen. Das Aktenzeichen lautet 3617 IN 7324/26. Die Bekanntmachung wurde am 29.10.2026 veröffentlicht.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Sicherungsmaßnahmen sind ein vorläufiger Schutz im Insolvenzverfahren. Sie sollen verhindern, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter verschlechtert. In diesem Fall hat das Gericht angeordnet, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt, soweit es nicht um unbewegliche Gegenstände geht.
Zugleich wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kurfürstendamm 219, 10719 Berlin. Er soll das Vermögen der Schuldnerin überwachen, sichern und erhalten. Außerdem hat er die Aufgabe zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Folgen für Verfügungen, Konten und Forderungen
Nach der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Für Bankkonten und Außenstände wurde der Schuldnerin außerdem verboten, ganz oder teilweise darüber zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Konten und Forderungen ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen. Er ist außerdem ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese Konten zu verfügen. Die kontoführenden Kreditinstitute müssen ihm Auskunft erteilen.
Was das für Kunden, Gläubiger und andere Betroffene heißt
Für Gläubiger und andere Zahlungspflichtige ist wichtig: Den Schuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Leistungen sollen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden. Wer Forderungen gegen die Book Bash UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte diese Anordnung beachten und sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter halten.
Für Kunden kann die Anordnung bedeuten, dass Zahlungen, Rückforderungen oder andere Ansprüche vorläufig nicht mehr direkt mit der Schuldnerin, sondern nur noch im Rahmen der angeordneten Sicherungsmaßnahmen zu klären sind. Das Gericht hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter zudem das Recht eingeräumt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen zu betreten, Bücher und Geschäftspapiere einzusehen und die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse erforderlichen Auskünfte zu verlangen.
Die Veröffentlichung bleibt in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Falls es zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder rechtskräftiger Einstellung des Verfahrens. Wird das Verfahren nicht eröffnet, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme.
Was Betroffene jetzt tun können: Wer Forderungen gegen die Book Bash UG (haftungsbeschränkt) hat oder Zahlungen leisten soll, sollte die Anordnung genau beachten und sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden. Bereits geplante Vollstreckungsmaßnahmen sollten wegen der gerichtlichen Untersagung geprüft werden.