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Insolvenzantrag gegen Aedificia Sassnitz KG mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Aedificia Sassnitz KG mit Sitz in Offenbach am Main abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 810 IN 523/26 A-82- und wurde am 28.10.2026 veröffentlicht. Nach dem Text der amtlichen Mitteilung wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.10.2026 mangels Masse abgewiesen, also nach § 26 Abs. 1 InsO.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Für Gläubiger ist das regelmäßig eine ungünstige Situation. Es gibt dann keinen Insolvenzverwalter, der die vorhandenen Werte einsammelt und geordnet verteilt.

Die amtliche Bekanntmachung nennt außerdem, dass die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 11.06.2026 am 26.10.2026 aufgehoben worden sind. Damit ist das Verfahren an dieser Stelle nicht in die eigentliche Insolvenzverwaltung übergegangen.

Folgen für Gläubiger und Vertragspartner

Für Gläubiger bedeutet eine Abweisung mangels Masse in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet nicht statt. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung sind meist gering. Wer offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte seine Unterlagen deshalb sorgfältig sichern und die eigenen Ansprüche prüfen lassen.

Bei Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen gilt ebenfalls: Alle Belege, Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise sollten aufbewahrt werden. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die nächsten Schritte zu klären.

Eintragung und weiterer Verlauf

Die Bekanntmachung bezieht sich auf die Aedificia Sassnitz KG mit Sitz in Offenbach am Main und auf das Register beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRA 49201. Wenn ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird, ist in der Praxis häufig mit einer Auflösung der Gesellschaft und später mit der Löschung im Register zu rechnen. Für Betroffene ist wichtig, die Entwicklung im Blick zu behalten und Fristen nicht zu versäumen.

Was Betroffene jetzt tun können: Unterlagen sofort sichern, offene Forderungen prüfen, Schriftverkehr dokumentieren und bei größeren Beträgen oder unklaren Vertragslagen rechtlichen Rat einholen. Wer von der Entwicklung betroffen ist, sollte nicht abwarten, sondern seine Ansprüche so früh wie möglich ordnen und absichern.

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