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Insolvenzantrag der Lüftungs Professor-HT GmbH wegen fehlender Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag der Lüftungs Professor-HT GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Maßgeblich ist das Aktenzeichen 3607 IN 4729/26. Die Bekanntmachung trägt das Datum 28.10.2026. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 134039 geführt.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.

Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Lage. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen, erhalten aber häufig nur geringe oder gar keine Befriedigung. Auch Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten ihre Unterlagen sichern und prüfen, welche rechtlichen Schritte in Betracht kommen.

Folgen für Gesellschaft und Gläubiger

Mit der Abweisung mangels Masse ist das Verfahren über das Vermögen der Gesellschaft nicht eröffnet worden. In solchen Fällen kommt es in der Regel zu weiteren rechtlichen Schritten im Zusammenhang mit der Gesellschaft, etwa zur Auflösung und späteren Löschung. Für außenstehende Betroffene ist wichtig: Es gibt keinen Insolvenzverwalter, der Ansprüche bündelt oder eine Verteilung organisiert.

Wer Forderungen gegen die Lüftungs Professor-HT GmbH hat, sollte deshalb nicht untätig bleiben. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, Mahnungen, Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und sonstige Nachweise geordnet zusammenzustellen. So lassen sich Ansprüche leichter belegen, falls sie später außergerichtlich oder rechtlich geltend gemacht werden müssen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten alle Unterlagen zu offenen Lieferungen, Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sofort sichern. Danach empfiehlt sich eine schnelle Prüfung, ob eine schriftliche Forderungsanmeldung, ein außergerichtliches Schreiben oder anwaltliche Hilfe sinnvoll ist. Wer unsicher ist, sollte zeitnah Rechtsrat einholen, um Fristen und Handlungsmöglichkeiten nicht zu verpassen.

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