Das Insolvenzgericht Bochum hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 80 IN 931/25 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8579 eingetragenen SAW UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 28.10.2026 veröffentlicht. Sitz der Gesellschaft ist Recklinghausen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Für die Betroffenen bedeutet das in der Regel, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird und es keine geordnete Verteilung von Vermögenswerten an die Gläubiger gibt.
Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Nachricht. Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen und haben oft nur geringe Aussichten, noch etwas zu erhalten. Anders als in einem eröffneten Insolvenzverfahren gibt es hier keine zentrale Abwicklung durch das Gericht im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens.
Folgen für die Gesellschaft
Die Abweisung mangels Masse führt regelmäßig dazu, dass die Gesellschaft im Handelsregister eintragungspflichtig behandelt wird. In der Praxis ist damit häufig die Auflösung der Gesellschaft verbunden; später kann auch die Löschung folgen. Für die Firma SAW UG (haftungsbeschränkt) bedeutet die Entscheidung also keinen „Neustart“ im Insolvenzverfahren, sondern gerade das Gegenteil: Das Verfahren wird nicht eröffnet.
Wichtig ist dabei: Das Gericht hat mit der Abweisung nicht über Ursachen oder Verantwortlichkeiten entschieden. Die Bekanntmachung enthält dazu keine Angaben. Ebenso macht der Beschluss keine Aussage darüber, wie viele Forderungen offen sind oder wie hoch die Verbindlichkeiten sein könnten.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegenüber der SAW UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte alle Unterlagen sichern, Rechnungen und Verträge geordnet aufbewahren und den Vorgang dokumentieren. Gläubiger können prüfen, ob sie ihre Ansprüche weiter selbst geltend machen wollen. Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Die amtliche Bekanntmachung nennt als weiteren Inhalt des Verfahrens den Geschäftszweig Baunebengewerbe, Bautrocknung, Fuger-Holz und Bautenschutz und Gala-Bau. Dieser Eintrag stammt aus der Veröffentlichung und dient nur der Wiedergabe des dort genannten Inhalts.