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Vorläufige Verwaltung für A. S. L. Sicherheit GmbH & Co.KG angeordnet

Das Insolvenzgericht Gifhorn hat im Verfahren 35 IN 267/26 über das Vermögen der A. S. L. Sicherheit GmbH & Co.KG mit Sitz in Peine eine Sicherungsmaßnahme angeordnet. Die Bekanntmachung wurde am 29.10.2026 veröffentlicht. Nach dem Text wurde am 28.10.2026 um 15.35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Für Laien bedeutet das: Das Unternehmen bleibt zunächst nicht frei über sein Vermögen verfügen. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle beiseitegeschafft oder einzelne Gläubiger bevorzugt werden. Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme im frühen Stadium des Insolvenzverfahrens.

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Die Bekanntmachung nennt als vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Mönning Feser Partner Part GmbB, Löwenwall 6, 38100 Braunschweig. Seine Aufgabe besteht in diesem Stadium darin, das Vermögen zu sichern und die weitere Entwicklung zu überwachen. Aus dem Beschluss folgt nicht automatisch die endgültige Insolvenz oder die Auflösung des Unternehmens, sondern zunächst nur die vorläufige Sicherung des Vermögens.

Die Anordnung wirkt sich auch auf Geschäftspartner aus. Wer der Antragstellerin Geld schuldet, wird ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Für Kunden, Auftraggeber oder andere Gläubiger heißt das: Zahlungen, Erstattungen oder andere Leistungen sollten sorgfältig geprüft werden, weil die Verfügungsbefugnis der Gesellschaft eingeschränkt ist.

Was Betroffene beachten sollten

Für Gläubiger kann die Bekanntmachung ein wichtiger Hinweis sein, offene Forderungen im Blick zu behalten und Unterlagen geordnet aufzubewahren. Ob und in welchem Umfang Forderungen später im Verfahren geltend gemacht werden können, ergibt sich erst aus den weiteren Beschlüssen des Insolvenzgerichts. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Wichtig ist außerdem: In der amtlichen Bekanntmachung wird nur die vorläufige Verwaltung angeordnet. Weitere Schritte des Verfahrens sind hier nicht genannt. Wer mit dem Unternehmen in Kontakt steht, sollte daher die amtlichen Mitteilungen des Insolvenzgerichts aufmerksam verfolgen.

Was Betroffene jetzt tun können: Offene Forderungen und Verträge prüfen, Zahlungsbelege sichern und künftige Zahlungen nur noch nach sorgfältiger Prüfung leisten. Wer Gläubiger ist, sollte die weiteren Mitteilungen des Insolvenzgerichts Gifhorn im Verfahren 35 IN 267/26 beobachten.

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